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Grundbetreuung

Folgend finden Sie eine Übersicht wesentlicher Themenschwerpunkte für die Grundbetreuung entsprechend DGUV-Vorschrift 2. Mit der AMUNDAS als Ihrem Partner stellen wir gemeinsam die Weichen für eine rechtssichere und adäquate Betreuung Ihres Unternehmens zu allen Aspekten der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit und nehmen aktiv an Ihren Handlungen teil.  Darüber hinaus konzeptionieren wir gerne mit Ihnen zusammen darüber hinausgehende Projekte, um Ihr Unternehmen in der modernen und komplexer werdenden Arbeitswelt zukunftssicher aufzustellen. 

AMUNDAS Arbeitsmedizin Arbeitssicherheit Grundbetreuung

Gefährdungs-beurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Grundlage im Arbeitsschutz, die dazu beiträgt, Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu minimieren. Sie ist ein Instrument des Arbeitsschutzes und eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber in Deutschland (nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)). Ziel ist der Schutz der Beschäftigten bezüglich Sicherheit und Gesundheit. 


Die Gefährdungsbeurteilung umfasst eine systematische Bewertung der Arbeitsbedingungen und -prozesse sowie der damit verbundenen Risiken. Dabei werden sowohl physische als auch psychische Belastungen berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt durch eine Analyse der Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation. Dazu gehören auch die Arbeitsumgebung, Arbeitszeit, Pausenregelung und die Zusammenarbeit der Beschäftigten. 


Um eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, ist es wichtig, die relevanten Gesetze und Vorschriften zu kennen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie über ausreichend qualifizierte Personen verfügen, die zur Durchführung oder Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung befähigt sind. Hierzu können unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte/-innen eingesetzt bzw. hinzugezogen werden. 


Die Ergebnisse der Analyse sind schriftlich in einem Dokument festzuhalten. Auf dieser Grundlage müssen dann Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden. Hierzu zählen insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen sowie die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung.

Eine regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen und -prozesse weiterhin sicher und gesundheitsfördernd sind.

Arbeitsschutz-ausschusssitzung
(ASA)

In Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden ist der Arbeitsschutzausschuss eine bedeutsame Institution. Gemäß §11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen solchen Ausschuss zu bilden. Dieser soll die im Bereich Arbeitsschutz und Unfallverhütung tätigen Funktionsträger zusammenbringen, um über entsprechende Angelegenheiten zu beraten. 


Die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses setzen sich dabei aus verschiedenen Beteiligten zusammen (nach §22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch). Neben der Unternehmensführung oder einer durch sie beauftragten Person gehören dazu regelhaft zwei Mitglieder des Betriebsrates, ein/e Betriebsarzt/-ärztin, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie ein/e Sicherheitsbeauftragte/r. Die Mitglieder haben unterschiedliche Aufgaben und tragen dazu bei, dass der Arbeitsschutz im Unternehmen stetig verbessert wird.


Der ASA tagt in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal vierteljährlich), um über den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes zu diskutieren und Maßnahmen zu planen. Dabei werden auch Informationen ausgetauscht, die von den unterschiedlichen Mitgliedern des Ausschusses eingebracht werden. So kann beispielsweise der/die Betriebsarzt/-ärztin auf gesundheitliche Risiken hinweisen, während die Fachkraft für Arbeitssicherheit mögliche Unfallgefahren aufzeigt.


Durch die Arbeit des Arbeitsschutzausschusses können Unternehmen den Arbeitsschutz verbessern und dafür sorgen, dass Mitarbeitende sicher und gesund arbeiten können. Dabei sollten alle Mitglieder eng zusammenarbeiten und ihre Erfahrungen und Kompetenzen einbringen.

Betriebsbegehung

Betriebsbegehungen dienen zur Identifikation möglicher Gefahrenquellen in Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen, um daraus Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes erarbeiten zu können. Bei Begehungen wird gezielt nach potenziellen Risiken gesucht, mit dem Ziel, konsekutiv die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern.

 
Beteiligte Personen sind auch hier Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte/-innen oder Sicherheitsbeauftragte. Sofern Gefahrenquellen aufgedeckt werden, sollen anschließend Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes erarbeitet werden, wie beispielsweise bauliche Veränderungen, Anbringen von Warnhinweisen oder Anschaffung von Schutzausrüstung.

Es ist wichtig, Betriebsbegehungen nicht nur als Kontrollmaßnahme, sondern vielmehr als Möglichkeit zu verstehen, den Dialog zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden zu fördern. Beschäftigte können ihre Erfahrungen und Anregungen einbringen und somit dazu beitragen, den Arbeitsschutz zu verbessern. Außerdem werden alle festgestellten Mängel dokumentiert und sollten zeitnah behoben werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.


Unternehmen sollten Betriebsbegehungen als wichtigen Baustein im betrieblichen Arbeitsschutz verstehen, denn mögliche Gefahrenquellen können frühzeitig erkannt und behoben werden, was letztlich zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Gesundheit der Mitarbeitenden führt.
 

Behördliche
Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit mit Behörden ist für Unternehmen von großer Bedeutung, da die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen zum Schutz der Mitarbeitenden vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verpflichtend ist. Behörden wie Gewerbeaufsichtsämter oder die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen und Verstöße zu ahnden.

 

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden kann dazu beitragen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch um den Austausch von Informationen und Erfahrungen. Die Behörden können beispielsweise über neue Entwicklungen im Arbeitsschutz informieren und den Unternehmen bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen helfen.

 

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sollten Unternehmen stets transparent und offen agieren, um Vertrauen aufzubauen und eine konstruktive Zusammenarbeit zu fördern. Im Falle von Unfällen oder Vorfällen sollten Unternehmen zudem unverzügliche Meldung an die Behörden machen und bei der Ursachenanalyse und Aufklärung des Vorfalls kooperieren. Nur so können zukünftige Unfälle vermieden und die Sicherheit am Arbeitsplatz kontinuierlich verbessert werden.

 

Unternehmen können durch regelmäßige Kontakte zu Behörden und eine offene Kommunikation das Potenzial der Unterstützung seitens der Versicherungsträger nutzen und eine erfolgreiche Zusammenarbeit  fördern. 

Ursachenanalyse von
Arbeitsunfällen

Die Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes zur präventiven Unfallvermeidung. Ziel ist hierbei, die genauen Gründe für den Arbeitsunfall zu ermitteln und Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle zu entwickeln.

 

Eine systematische Vorgehensweise bei der Ursachenanalyse besteht aus verschiedenen Schritten: zunächst sollten alle relevanten Informationen über den Arbeitsunfall gesammelt werden, wie z. B. Berichte von Augenzeugen oder Sicherheitsprotokolle. Anschließend sollten die Fakten detailliert analysiert werden, um die unmittelbaren und zugrunde liegenden Ursachen des Unfalls zu identifizieren. 

 

Bei der Ursachenanalyse werden häufig verschiedene Methoden und Modelle eingesetzt, wie beispielsweise das 5-Why-Modell. Wichtig ist, dass nicht nur die unmittelbaren Ursachen wie beispielsweise eine fehlerhafte Maschine oder mangelnde Schutzausrüstung identifiziert werden, sondern auch die zugrunde liegenden Ursachen wie z. B. mangelnde Schulungen oder eine schlechte Arbeitsorganisation.

Nach der Ursachenanalyse sollten konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, um ähnliche Unfälle zukünftig zu vermeiden. Hierbei ist es wichtig, dass nicht nur kurzfristige Lösungen gefunden werden, sondern auch langfristige Veränderungen in der Arbeitsorganisation oder -kultur angestrebt werden.

Eine systematische Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen trägt dazu bei, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern und das Bewusstsein für potenzielle Gefahren zu schärfen.

Beratung zu gesetzlichen
Anforderungen

Die Arbeitsschutzgesetzgebung ist einem ständigen Wandel unterworfen. Neue gesetzliche Anforderungen können Unternehmen vor Herausforderungen stellen, insbesondere beim Thema Arbeitsschutz. Eine kompetente Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen kann Unternehmen dabei helfen, rechtzeitig und angemessen auf Änderungen zu reagieren.

 

Die Information kann durch interne Experten erfolgen, die auf neue Anforderungen verweisen und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung empfehlen können. Alternativ können auch externe Experten wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte/-ärztinnen konsultiert werden, um eine unabhängige und objektive Meinung zu erhalten.

 

Die Beratung hilft dabei, die Kosten und den Zeitaufwand der Umsetzung abzuschätzen. Außerdem kann ein Plan zur Umsetzung der neuen Anforderungen  erstellt werden, um alle notwendigen Maßnahmen innerhalb der gesetzten Fristen zu gewährleisten.

 

Es ist wichtig, dass Unternehmen die Bedeutung der Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz verstehen und entsprechende Schritte einleiten. Damit können sie sicherstellen, dass sie jederzeit die geltenden Vorschriften einhalten. Die Summe der beschriebenen Maßnahmen kann dazu beitragen, Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz zu vermeiden und die Sicherheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu gewährleisten.

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